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Prämienschock – Die Mitte Luzern will handeln!

4. Oktober 2022 – Dringliche Motion namens Die Mitte Fraktion über die die Erhöhung des Versicherungsabzugs

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Pauschalabzüge in § 40 Abs. 1 Buchstabe g des Steuergesetzes des Kantons Luzern (Versicherungsabzug) zu erhöhen.

Begründung:

Gemäss § 40 Abs. 1 Buchstabe g Steuergesetz des Kantons Luzern können die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zum Gesamtbetrag von 4’900 Franken für verheiratete Personen und 2’500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen abgezogen werden. Diese Abzüge werden per 1. Januar 2023 angepasst (Ausgleich kalte Progression) und betragen ab 1. Januar 2023 5’000 Franken für verheiratete Personen und 2’600 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Der Abzug pro Kind bleibt unverändert bei 700 Franken.

Die Krankenversicherungsprämien sind in der Vergangenheit wesentlich stärker angestiegen als die kalte Progression. Das Gleiche gilt für das nächste Jahr und vermutungsweise auch für die kommenden Jahre. Im Kanton Luzern steigen die Prämien im Jahr 2023 im Durchschnitt um 5.9 Prozent. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mit dem Versicherungsabzug noch andere Versicherungsbeträge abgedeckt werden.

Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, den Abzug deutlich zu erhöhen. Der Regierungsrat soll sich dabei an den Kantonen orientieren, welche diese Hausaufgaben bereits erledigt haben (z.B. SG, GR, TI, ZG, SZ oder GL). Allenfalls ist auch eine Indexierung dieses Abzuges zu prüfen.